Willkommen


TABS

Du

bist zwischen 14 und 18 Jahre?
möchtest gerne dein Taschengeld aufbessern?
hast Zeit und Lust anderen zu helfen?

Sie

haben einfache, ungefährliche Gelegenheitsarbeiten zu vergeben?
möchten oder können etwas nicht mehr selbst erledigen?
könnten die Unterstützung von jungen, engagierten Menschen brauchen?

Dann sind Sie bei der TABS-Taschengeldbörse Swisttal genau richtig. Hier können Jugendliche unkompliziert ihr Taschengeld aufbessern und Jobanbieter finden Hilfen für Arbeiten rund um den Haushalt. Alle Teilnehmer an der Taschengeldbörse sollen einen fairen, verbindlichen und respektvollen Umgang miteinander praktizieren!

Wir bauen eine Brücke zwischen Jung und Alt!

Anmeldung für Jugendliche einfach hier klicken

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TABS --- Taschengeldbörse --- Was ist das?

Eine Brücke zwischen Jugendlichen und Senioren. Das Seniorenbüro Swisttal fördert mit der Taschengeldbörse den Kontakt zwischen den Generationen zum beiderseitigen Nutzen und vermittelt dabei engagierte und zuverlässige Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren an interessierte Senioren.

• Junge Menschen aus Swisttal erhalten hier die Möglichkeit, mit einfachen Hilfstätigkeiten unkompliziert ihr Taschengeld aufzubessern (Jobsucher)

• Ältere Menschen (über 55 Jahre) haben hier die Möglichkeit Hilfe zu finden, um gelegentlich bei ungefährlichen Tätigkeiten rund um den Haushalt unterstützt zu werden (Jobanbieter)

Tätigkeiten:

Einkaufen, Blätter kehren, Rasen mähen, Haushaltsarbeiten, ausführen von Haustieren . . . Ausgeschlossen sind dabei gefährliche Tätigkeiten und alltägliche Haushaltsarbeiten, die zum Aufgabenspektrum von professionellen Dienstleistern oder Pflegepersonal gehören. Das empfohlene Taschengeld beträgt 7 Euro pro Stunde. Ein höherer Betrag kann individuell zwischen Jobanbieter und Jugendlichem vereinbart werden. Unmittelbar nach Abschluss der Tätigkeiten ist der Betrag in bar auszuzahlen.

Wie funktioniert die Taschengeldbörse?

Frau YZ aus Odendorf wünscht sich fürs Wochenende Hilfe bei der Gartenarbeit. Sie kontaktiert uns persönlich, zum Beispiel im Seniorenbüro, per Mail oder Telefon (Kontakt) und beschreibt ihren Unterstützungswunsch bzw. ihr Jobangebot.
Das Team der Taschengeldbörse findet in der Kartei den Jugendlichen AB, der in Odendorf wohnt und Interesse an Gartenarbeit hat.
Das Team kontaktiert AB und fragt ihn, ob er Zeit und Lust für den Job bei Frau YZ hat. AB bejaht dies. Das Team gibt ihm die Telefonnummer von Frau YZ.
AB setzt sich mit Frau YZ in Verbindung und die beiden besprechen alles weitere.

Interesse mitzumachen?

Wenn Du als Jugendliche(r) mitmachen möchtest, gehe bitte zur Seite Anmelden

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Bedingungen


TABS

Nutzungsbedingungen

Die Taschengeldbörse richtet sich an jugendliche Jobsucher zwischen 14 und 18 Jahren und an Senioren/Seniorinnen ( Jobanbieter), die einfache ungefährliche Arbeiten zu vergeben haben. Es sind Tätigkeiten, die keine besondere Qualifikation erfordern und in der Regel im Wohngebiet der Schülerinnen und Schüler ausgeführt werden.

Taschengeldjobs haben einen klaren zeitlichen Rahmen und dauern pro Einsatz höchstens 2 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit soll 10 Stunden nicht überschreiten. Sowohl Jugendliche als auch Jobanbieter sind verpflichtet, sich bei der Taschengeldbörse anzumelden und sich registrieren zu lassen.

Das empfohlene Taschengeld beträgt mindestens 7,- Euro pro Stunde. Ein anderer Satz kann individuell zwischen Jobanbieter und Jugendlichem vereinbart werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Taschengeldbörse dient lediglich als Koordinationsstelle. Die Details eines Jobs werden ausschließlich zwischen Jobanbieter und Jugendliche(r/m) vereinbart. Die Taschengeldbörse kann weder garantieren, dass es für angebotene Jobs Abnehmer gibt, noch dass jedem Jugendlichen ein Job vermittelt werden kann. Die Taschengeldbörse kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Anbieter und Jobber eingehalten werden oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden. Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Anbieter und Jugendlichem zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich unterstützend tätig werden.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sollten über Versicherungen der Eltern abgesichert sein.
Für hierbei entstehende Sachschäden, die vom Jugendlichen verursacht werden, tritt gfls. die Haftpflichtversicherung ein. Das Bestehen einer solchen Versicherung (in der Regel eine Familienhaftpflichtversicherung) ist Voraussetzung dafür, dass der Jugendliche in die Datei der Taschengeldbörse aufgenommen wird. Bei Unfällen tritt hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen die Krankenversicherung der Eltern ein. Für den seltenen Fall, dass ein Unfall Spätfolgen verursacht, ist der vorherige Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll - sofern nicht bereits eine besteht. Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht.

Arbeitszeiten

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, sich das Taschengeld aufzubessern. Kinder ab 14 Jahren dürfen mit Einwilligung # der Eltern eine Reihe von Tätigkeiten ausüben, soweit sie für Kinder geeignet sind.
Die Beschäftigung muss leicht sein, darf ausschließlich an Werktagen (Montag bis Samstag) stattfinden und nur zwischen 8 Uhr morgens und 18 Uhr abends verrichtet werden. Die Beschäftigung darf nicht in der Schulzeit liegen und es dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet werden.
Damit die Entwicklung und die schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht gefährdet werden, müssen gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen beachtet werden. So dürfen Jugendliche in der Regel erst ab 15 Jahren - höchstens 8 Stunden am Tag - arbeiten. Bei Schülern unter 15 Jahren und noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist eine Beschäftigung dagegen grundsätzlich verboten. Hier gilt aber die Ausnahme, dass sie ab 14 Jahren mit Einwilligung der Eltern grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten können. Während der Schulferien ist das Jobben von noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen darüber hinaus bis zu vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt.

Kosten/Vergütung

Die Vermittlung durch die Taschengeldbörse ist kostenlos. Das empfohlene Taschengeld beträgt mindestens 7 Euro pro Stunde. Selbstverständlich kann auch ein höherer Betrag vereinbart werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen handeln, welche gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden (vgl. §1 (2) JArbSchG).
Bei der Anmeldung müssen die Eltern der Teilnahme an der Taschengeldbörse schriftlich zustimmen.

Sozialversicherungspflicht

Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse sind nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu beurteilen, wenn keine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber gegeben ist (vgl. § 7 (1) SGB IV). Kommt z. B. aufgrund einer regelmäßigen Verpflichtung des Schülers ein Beschäftigungsverhältnis zustande, muss der Auftraggeber - neben anderen dann entstehenden Pflichten - auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Einkommensteuer/Umsatzsteuer

Die Einkünfte sind für die Jugendlichen nicht steuerpflichtig, solange sie mit ihren Gesamteinkünften unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 10.908,- Euro im Jahr (Stand 2023 für Ledige) bleiben. Da sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind Jugendliche von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr als 22.000 Euro jährlich umsetzen (Stand 2023).

Bezug von Sozialleistungen

Jugendliche, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld, etc.) beziehen, müssen unter Umständen das erzielte Einkommen beim zuständigen Träger angeben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem zuständigen Leistungsträger in Verbindung.

Sicherheit

Sollte es zu ernsthaften Problemen mit Jugendlichen oder Jobanbietern kommen, werden diese von der Taschengeldbörse ausgeschlossen und künftig nicht mehr berücksichtigt. Wenn es während eines Jobs zu kriminellen Handlungen, wie z. B. Diebstahl, kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z. B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

Datenschutz

Die Daten der an der Taschengeldbörse Beteiligten werden von der Koordinierungsstelle nicht an Dritte (außer Kontaktdaten) weitergegeben. Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen informiert.

weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

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Anmelden


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Um Dich bei der Taschengeldbörse anzumelden gehe bitte wie folgt vor:

Lade das Anmeldeformular herunter, fülle es aus und lasse es von einem Sorgeberechtigten unterschreiben.

Anmeldeformular

Anschließend kannst Du es scannen und per Mail schicken an info@taschengeldboerse-swisttal.de oder in einem der Seniorenbüros abgeben, s. Kontakt

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Partner


Computer PC Swisttal Schnelle und kompetente Hilfe rund um Computer, PC, Internet, Telefon, TV und Co. für Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Bonn, Ahrweiler




Kooperationspartner

Wir danken folgenden Partnern für ihre Unterstützung und die konstruktive Zusammenarbeit:

Computer sofort Hilfe
Schnelle und kompetente Hilfe rund um Computer, Internet, Telefon, TV und Co. für Bonn, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Ahrweiler
Bernd Stange
53913 Swisttal Buschhoven
Allmende 19
Telefon 02226 900724

Raiffeisenbank Rheinbach
Hauptstraße 36-46
53359 Rheinbach
oder in eine der Filialen in Swisttal und Umgebung

Weitere Kooperationsmöglichkeiten

Sie wollen mit Ihrer Person, Ihrer Einrichtung oder Ihrem Unternehmen ein Zeichen setzen und Ihren Bekannten und Kunden deutlich machen, dass Sie sozial und generationsbewusst handeln?
Gemeinsam mit dem Seniorenbüro Swisttal können Sie Ihr Engagement für die Seniorenarbeit zeigen. Es gibt viele Möglichkeiten mit uns zu kooperieren und zusammen mit uns die generationenübergreifende Tätigkeiten in Swisttal fördern.

Anfragen und Information:
Seniorenbeauftragter der Gemeinde Swisttal
Telefon:
Email:

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Kontakt


 
Email: taschengeldboerse.swisttal@posteo.de
Telefon: 0157/54248019

Heimerzheim:
Sebastianusweg 7-9 (im evangelischen Gemeindezentrum)
Öffnungszeiten: montags von 14 bis 16 Uhr

Buschhoven:
Toniusplatz 1 (in der Raiffeisenbank)
Öffnungszeiten: zurzeit in Klärung

Odendorf:
Info Point Odendorf, Essiger Straße 9
Öffnungszeiten: Montag von 14 bis 16 Uhr

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Impressum


 
Taschengeldbörse
Jürgen Höhle und Ulrich Kampe
Steinbachstr. 13
53913 Swisttal
Telefon: 0157/54248019
Email: taschengeldboerse.swisttal@posteo.de

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